1 Minderheitsregierung: Einer möglichen Koalition aus Union und FDP fehlen 29 Sitze zur Mehrheit im Bundestag. Schwarz-Gelb müsste also bei Abstimmungen auf Stimmen aus den anderen Fraktionen hoffen. Das Gleiche gilt für Schwarz-Grün; hier fehlen 42 Sitze zur Mehrheit.
2 Neuwahlen: Vor eine Neuwahl hat das Grundgesetz die Kanzlerwahl gestellt. Der Bundespräsident muss jemanden für dieses Amt vorschlagen. Diese Person wird Kanzler, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages für sie stimmen. Findet der Vorschlag keine Mehrheit, hat der Bundestag zwei Wochen Zeit, sich mit absoluter Mehrheit auf einen Kanzler zu einigen. Kommt auch in diesen zwei Wochen keine Kanzlermehrheit zustande, reicht die relative Mehrheit. Gewählt ist also, wer die meisten Stimmen gewinnt. Wird jemand mit relativer Mehrheit gewählt, kann der Bundespräsident denjenigen zum Kanzler ernennen – er kann aber auch den Bundestag auflösen. Innerhalb von 60 Tagen muss es dann Neuwahlen geben.
3 Große Koalition: Sie ist rechnerisch möglich. Die SPD lehnt sie aber strikt ab.