Nutzung von Diensthandys nach Rechnungshofkritik neu geregelt
Rheinland-Pfalz hat die Nutzung von dienstlichen Smartphones und Tabletcomputern nach Kritik auf eine einheitliche Grundlage gestellt. In seinem Bericht stellt der Landesrechnungshof das Ergebnis einer Überprüfung der mobilen Endgeräte vor. Demnach waren 2017 rund 2000 Geräte von 16 verschiedenen Herstellern verwendet worden, davon mehr als die Hälfte bei der Polizei.
„Eine einheitliche Produktstrategie auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung war nicht vorhanden“, heißt es im Jahresbericht des Rechnungshofs. Die Prüfer stellten bei einer Untersuchung der Dienstgeräte außerhalb der Polizei fest, dass 59 verschiedene Betriebssystemversionen auf den Geräten installiert waren. Bei 62 Prozent waren die Betriebssysteme nicht auf aktuellem Stand. Dadurch sei der Datenschutz nicht gewährleistet. „Man hat festgestellt, dass es Sicherheitsmängel gibt“, erklärte Rechnungshofpräsident Jörg Berres. Daraufhin erließ das Innenministerium eine Verwaltungsvorschrift für die einheitliche Verwendung von Dienstgeräten, die im Dezember 2018 vom Kabinett beschlossen wurde.