Extra: Das Verfahren
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Welche Autokennzeichen in Deutschland erlaubt sind, regelt die Zulassungsverordnung.
- Der Bund hat am 16. Dezember im Bundesrat einen Vorstoß angekündigt. Will der Bund sie ändern, ist das im Bundesrat zustimmungspflichtig.
- Bis zum 1. April wird erfasst, welche Kennzeichen zusätzlich zu den geltenden Zulassungen als Wahl-Nummernschild wieder ausgegeben werden sollen.
- Ist die Verordnung geändert, sind die Länder zuständig. Hessen und Niedersachsen machen sich für eine Liberalisierung der Kennzeichen stark.
- In vielen Ländern ist das Wunschkennzeichen schon beschlossen. Zuletzt hat Nordrhein-Westfalen seinen Widerstand aufgegeben.
fcg