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Koblenz

Dieser Lehrer muss ins Bild: Fotos im Jahrbuch verletzten Persönlichkeitsrechte nicht

Von dpa
Lehrer Lämpel
Lehrer Lämpel Foto: Wilhelm Busch

Lehrer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Bilder aus einem Schuljahrbuch entfernt werden, wenn sie sich freiwillig und in unverfänglichem beruflichem Kontext haben fotografieren lassen. Das Verwaltungsgericht in Koblenz wies eine entsprechende Klage eines rheinland-pfälzischen Gymnasiallehrers ab.

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Er hatte sich dem Gericht zufolge auf einem Fototermin mit zwei Schulklassen fotografieren lassen. Als die Schule, wie in den Jahren zuvor auch, ein Jahrbuch mit den Fotos sämtlicher Klassen und Kurse sowie der jeweiligen Lehrer herausgegeben habe, beanstandete der Lehrer die Veröffentlichung. Die Fotografin habe gesagt, dass die Bilder ...