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Limburg/Rom
Weniger Geld für Tebartz-van Elst
Dabei ging es um die Anpassungen der Ruhestandsvereinbarung. Analog zum hessischen Beamtenrecht ergibt sich aus den anrechnungsfähigen Dienstzeiten ein Ruhegehaltsatz von 60,59 Prozent aus der Besoldungsgruppe B 8. Die Ordnung ist vom Apostolischen Administrator zum Dezember in Kraft gesetzt worden. Bislang hatte Tebartz-van Elst 71,75 Prozent erhalten. Sein Monatsgehalt betrug zum ...