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Wegen 5 Cent: Rechtsanwalt aus dem Kreis Neuwied verklagt Krankenkasse

Symbolbild
Symbolbild Foto: Tim Kosmetschke

Dieser Versicherte nimmt es ganz genau, will aber nicht als Querulant gelten: Weil sie ihm 2017 nach seiner Überzeugung über mehrere Monate einen um 1 Cent zu hohen Beitrag berechnet hatte – 544,67 Euro statt 544,66 Euro – hat ein Rechtsanwalt aus dem Kreis Neuwied seine Krankenkasse verklagt. Am Dienstag ist der Fall vor dem Sozialgericht in Koblenz verhandelt worden, der Streitwert: 5 Cent.

Lesezeit: 2 Minuten
Ist es überhaupt zulässig, die Gerichte wegen eines solchen Kleinstbetrags in Anspruch zu nehmen? Auch darum sollte es in dem Prozess gehen. Doch eine Entscheidung ist in dieser Frage noch nicht gefallen. Denn der freiwillig versicherte Kläger machte vor Gericht deutlich, dass es ihm nicht nur um die 5 Cent ...
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Wie die Krankenkassen Selbstzahler veranschlagen

Wer nicht sozialversicherungspflichtig angestellt ist, sondern sein Einkommen zum Beispiel aus selbstständiger Tätigkeit erzielt, kann sich in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichern. Dieser Personenkreis wird von den GKVen als Selbstzahler geführt. Der Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung bemisst sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds. Hierbei sind grundsätzlich alle Einnahmen zu berücksichtigen, die dem allgemeinen Lebensunterhalt dienen, also nicht nur Erwerbseinkommen, sondern auch zum Beispiel Zinsen, Mieteinnahmen, der Zahlbetrag der Rente, Versorgungsbezüge und ähnliche Einnahmen.

Quelle: Wikipedia

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