Plus
Straßenhaus

Umgehung Straßenhaus: Es wird konkreter

Von Robin Brand
Der LBM leitet das Planfeststellungsverfahren für die Umgehung Straßenhaus ein, wann gebaut wird, lässt sich dennoch nicht sagen.
Der LBM leitet das Planfeststellungsverfahren für die Umgehung Straßenhaus ein, wann gebaut wird, lässt sich dennoch nicht sagen. Foto: Jörg Niebergall

Es ist eines der größten Infrastrukturprojekte im Kreis Neuwied, und es begleitet die Straßenhauser seit Jahrzehnten. Jetzt wird das Planfeststellungsverfahren für die Umgehung Straßenhaus eingeleitet. Die Planunterlagen des mehrere Millionen Euro schweren Bauvorhabens liegen ab Montag, 19. März, bis Mittwoch, 18. April, im Rengsdorfer sowie im Puderbacher Rathaus aus. Bis 18. Mai können Einwendungen gegen die Planungen erhoben werden. „Das ist wenigstens etwas Positives, bei all dem Negativen, das uns rund um die B 256 ereilt“, urteilt Ortsbürgermeisterin Birgit Haas. Man habe ihr mitgeteilt, dass Baurecht 2020 vorliegen könnte. „Das wäre positiv, wenn es klappt“, sagt Haas. Sie sei grundsätzlich optimistisch. „Das Planfeststellungsverfahren ist ein Zeichen, dass die Umgehung gewollt ist. Bis dahin war ich noch etwas skeptisch“, so die Ortsbürgermeisterin. Keine Prognose wagen, wann Baurecht vorliegt, will der Rengsdorfer Bauamtsleiter Klaus Puderbach. Er verweist auf die Einwendungsmöglichkeiten für Bürger. „Es ist recht schwierig zu sagen, wann Baurecht vorliegt“, urteilt der Bauamtsleiter.

Lesezeit: 2 Minuten
Neben den Bürgern erhalten auch die in „ihrem Aufgabenbereich betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die anerkannten Naturschutzvereinigungen erhalten im Beteiligungsverfahren Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben“, teilt der Landesbetrieb Mobilität (LBM) mit. Der zeitliche Umfang der folgenden Verfahrensschritte sei abhängig von Inhalt und Umfang der im Anhörungsverfahren eingehenden Einwendungen und Stellungnahmen. Weiter ...