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Idar-Oberstein
Wenig Spielraum für Gestaltung im Ruhepark
Der rheinland-pfälzische Gemeinde- und Städtebund hat seine Musterfriedhofssatzung überarbeitet und den veränderten Bedürfnissen wie auch der Rechtssprechung angepasst. Auf dieser Grundlage wurde auch die städtische Friedhofssatzung überarbeitet. Insbesondere wurden die Regelungen für die Ruheparkbereiche eingefügt und die Ruhezeit für Urnen auf 20 Jahre verkürzt. Dies war so auch in der ...