Bad Kreuznach/Baumholder
Kindesmissbrauch: Landgericht verkürzt Haftstrafe
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Er hatte eine Frau in einem Live-Chat im Internet dazu gebracht, vor laufender Kamera sexuelle Handlungen an einem Kind vorzunehmen. Das Landgericht Bad Kreuznach verkürzte die Strafe nun in der Berufungsverhandlung auf zwei Jahre und vier Monate Haft. Begründung: Man könne dem Mann nur den Versuch, nicht aber die Straftat selbst nachweisen.