Bad Kreuznach/Baumholder

Kindesmissbrauch: Landgericht verkürzt Haftstrafe

Statue der Justitia
Statue der Justitia. Foto: Arne Dedert/Archiv Foto: Arne Dedert/Archiv

Das Landgericht Bad Kreuznach hat die Haftstrafe für einen 50-Jährigen aus Baumholder verkürzt. Der Mann war wegen versuchter Anstiftung zu schwerem sexuellen Kindesmissbrauch vom Amtsgericht Idar-Oberstein in erster Instanz zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden (die NZ berichtete).

Anzeige

Er hatte eine Frau in einem Live-Chat im Internet dazu gebracht, vor laufender Kamera sexuelle Handlungen an einem Kind vorzunehmen. Das Landgericht Bad Kreuznach verkürzte die Strafe nun in der Berufungsverhandlung auf zwei Jahre und vier Monate Haft. Begründung: Man könne dem Mann nur den Versuch, nicht aber die Straftat selbst nachweisen.