Die Grabherstellungskosten sind in Birkenfeld teurer als in den Nachbarkommunen
Im Vergleich zur Stadt Birkenfeld fallen in den Nachbarkommunen niedrigere Grabherstellungskosten an. Das zeigt eine stichprobenartige Umfrage der NZ. Laut der seit 2005 gültigen Satzung werden in der Stadt Baumholder für das Ausheben und Schließen eines Doppelgrabs 550 Euro bei der ersten und 650 Euro bei der zweiten Beisetzung fällig.
Dort übernimmt der städtische Bauhof die Arbeiten, berichtet die VG-Verwaltung. In Idar-Oberstein ist die Friedhofsgebührensatzung zurzeit wegen eines gerichtlichen Verfahrens außer Kraft gesetzt. Eine Frau hatte sich wegen eines Samstagsaufschlags in Höhe von 100 Prozent beschwert. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte die Regelungen der Satzung für nichtig erklärt, weil diese gegen den Grundsatz der Leistungsproportionalität verstießen. Nach dieser Satzung von 2011 kosteten das Ausheben und Schließen eines Doppelgrabs bei der ersten Beisetzung 790 und bei der zweiten 890 Euro – eine Steigerung gegenüber 2005 um rund 250 Euro. In Fischbach, zweitgrößter Ort der VG Herrstein, betragen die Gebühren bei der zweiten Beisetzung in einem Doppelgrab 966 Euro. Laut Ortschef Michael Hippeli sind dabei der Gemeindearbeiter und bei Bedarf ein geliehener Kleinbagger im Einsatz.