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Kreis Birkenfeld

In Birkenfeld ist das Sterben teuer: Bürger prangert hohe Bestattungskosten an

Von Axel Munsteiner
Auf dem Birkenfelder Friedhof fallen viel zu hohe Kosten für das Ausheben und Verschließen von Gräbern an. Diesen Standpunkt vertritt ein Bürger in einem konkreten Gebührenstreitfall.  Foto: Reiner Drumm
Auf dem Birkenfelder Friedhof fallen viel zu hohe Kosten für das Ausheben und Verschließen von Gräbern an. Diesen Standpunkt vertritt ein Bürger in einem konkreten Gebührenstreitfall. Foto: Reiner Drumm

Dieser Streit wird aller Voraussicht nach vor dem Kreisrechtsausschuss landen: Nach Meinung von Kurt Seul und seinen Geschwistern werden auf dem Friedhof der Stadt Birkenfeld für die Herstellung von Gräbern „horrende Preise“ verlangt. Deshalb haben die Angehörigen Widerspruch gegen den Gebührenbescheid erhoben, den sie nach der Beisetzung ihrer Mutter Johanna erhielten.

Lesezeit: 3 Minuten
Sie war im März gestorben und wurde in einem Doppelgrab bestattet, in dessen anderer Hälfte bereits seit 2006 ihr Ehemann Karl ruht. Eine der Schwestern bezahlte zwar die von der VG geschickte Rechnung, doch als Kurt Seul später einen Blick darauf war, traute er seinen Augen nicht. Das Ausheben und ...
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Die Grabherstellungskosten sind in Birkenfeld teurer als in den Nachbarkommunen

Im Vergleich zur Stadt Birkenfeld fallen in den Nachbarkommunen niedrigere Grabherstellungskosten an. Das zeigt eine stichprobenartige Umfrage der NZ. Laut der seit 2005 gültigen Satzung werden in der Stadt Baumholder für das Ausheben und Schließen eines Doppelgrabs 550 Euro bei der ersten und 650 Euro bei der zweiten Beisetzung fällig.

Dort übernimmt der städtische Bauhof die Arbeiten, berichtet die VG-Verwaltung. In Idar-Oberstein ist die Friedhofsgebührensatzung zurzeit wegen eines gerichtlichen Verfahrens außer Kraft gesetzt. Eine Frau hatte sich wegen eines Samstagsaufschlags in Höhe von 100 Prozent beschwert. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte die Regelungen der Satzung für nichtig erklärt, weil diese gegen den Grundsatz der Leistungsproportionalität verstießen. Nach dieser Satzung von 2011 kosteten das Ausheben und Schließen eines Doppelgrabs bei der ersten Beisetzung 790 und bei der zweiten 890 Euro – eine Steigerung gegenüber 2005 um rund 250 Euro. In Fischbach, zweitgrößter Ort der VG Herrstein, betragen die Gebühren bei der zweiten Beisetzung in einem Doppelgrab 966 Euro. Laut Ortschef Michael Hippeli sind dabei der Gemeindearbeiter und bei Bedarf ein geliehener Kleinbagger im Einsatz.
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