Gute Hunde, schlechte Hunde: Stadtrat Baumholder tut sich schwer mit Sonderregeln
Bestimmte Hunderassen wie zum Beispiel Bullterrier (Symbolfoto) gelten laut Landesverordnung als gefährliche Hunde. Sie dürfen nur angeleint und mit Maulkorb in die Öffentlichkeit. Foto: dpa
Als Schul- und Therapiehunde bezeichnet werden Hunde, die – speziell ausgebildet und mit einem sanften Wesen ausgestattet – eine heilsame Wirkung auf Schüler mit Lernproblemen oder seelisch kranke Menschen haben können. Andere Hunde dagegen gelten als gefährlich, weil sie bereits als bissig oder aggressiv in Erscheinung getreten oder entsprechend abgerichtet worden sind.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserem Redakteur Michael Fenstermacher
Diesen beiden Tatsachen wollte der Baumholderer Stadtrat in seiner Sitzung am Montag Rechnung tragen: Vorgesehen war, die jüngst verabschiedete neue Hundesteuersatzung um Sondertatbestände zu ergänzen: Steuerbefreiung für besonders gute Freunde des Menschen und ein deutlich erhöhter Steuersatz für die Anmeldung von (potenziellen) Kampfhunden. Dieses Vorhaben erwies ...
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