Gefängnisstrafe: Angeklagter will sein Bier und weiter Mofa fahren
Von Vera Müller
Foto: David Ebener/Archiv/dpa
21 Vorstrafen mit längeren Gefängnisaufenthalten innerhalb von 40 Jahren: Das sei selbst für Idar-Obersteiner Verhältnisse eine „ordentliche“ Karriere, betonte Strafrichter Philipp Schneider. Am Amtsgericht hatte sich ein 61-Jähriger wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu verantworten. Das Urteil fiel deutlich aus, weil es schlicht kein Fall wie viele andere war: Zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Und somit verlängert sich eine Haftstrafe, die der Baumholderer aktuell in der JVA Wöllstein absitzt, deutlich.
Lesezeit: 2 Minuten
Der Mann, der in Fußfesseln vorgeführt wurde, war – das sieht das Gericht als erwiesen an – am 7. März 2017 kurz vor Mitternacht in Birkenfeld mit einem Mofa unterwegs: Vorher hatte er an einer Tankstelle Bier gekauft, das er bei seiner in Birkenfeld wohnenden Tochter konsumieren wollte. Doch dann ...
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