Würstchenverkauf vom Rad aus an Hängeseilbrücke im Hunsrück: Ist Baugenehmigung nötig?
Der Kreis Cochem-Zell argumentiert nach Angaben des Gerichts, das Grillfahrrad sei mit einem Imbisswagen vergleichbar. Deshalb müsse die Frau eine Baugenehmigung beantragen. Sie will an der Hängeseilbrücke Geierlay Bratwürste an Besucher verkaufen – und zwar in der Gemeinde Sosberg, in der es bislang weniger Angebote für Besucher gibt als auf der anderen Brückenseite in Mörsdorf. Die Klägerin widerspricht der Einschätzung der Kreisverwaltung: Schließlich könne sie mit dem Fahrrad samt integriertem Bratrost ihren Standort flexibel ändern. Deshalb handle es sich auch nicht um eine sogenannte bauliche Anlage, für die man eine Baugenehmigung braucht.
- Das Verwaltungsgericht Koblenz berät am 7. Dezember über den Fall – es geht definitiv um die Wurst.