Justiz Frau will Besucher der Hängeseilbrücke in Sosberg bewirten - Gericht soll Erlaubnisfrage klären: Würstchenverkauf vom Rad aus an Hängeseilbrücke im Hunsrück: Ist Baugenehmigung nötig?
Justiz Frau will Besucher der Hängeseilbrücke in Sosberg bewirten - Gericht soll Erlaubnisfrage klären
Würstchenverkauf vom Rad aus an Hängeseilbrücke im Hunsrück: Ist Baugenehmigung nötig?
Symbolfoto.
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Sosberg/Koblenz. Eine Frau möchte an der Hängeseilbrücke Geierlay in Sosberg im Hunsrück Bratwürstchen verkaufen – und zwar mit einem Fahrrad samt integriertem Bratrost. Es ist aber umstritten, ob sie dafür eine Baugenehmigung braucht. Deshalb hat die Frau jetzt Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.
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Der Kreis Cochem-Zell argumentiert nach Angaben des Gerichts, das Grillfahrrad sei mit einem Imbisswagen vergleichbar. Deshalb müsse die Frau eine Baugenehmigung beantragen. Sie will an der Hängeseilbrücke Geierlay Bratwürste an Besucher verkaufen – und zwar in der Gemeinde Sosberg, in der es bislang weniger Angebote für Besucher gibt als auf der anderen Brückenseite in Mörsdorf.