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Briedel/Zell

Marina-Projekt: Gericht kippt Hafenbeschluss

Von 
David Ditzer
Bis auf Weiteres werden im Zeller Hamm Rebpflanzen wachsen und gedeihen. Den Plänen zum Bau eines Sportboothafens unweit dieser Stelle hat das Verwaltungsgericht Koblenz jetzt einen herben Dämpfer verpasst. Es urteilte, ein entsprechender Beschluss der SGD Nord sei rechtswidrig.  Foto: Archiv Rühle
Bis auf Weiteres werden im Zeller Hamm Rebpflanzen wachsen und gedeihen. Den Plänen zum Bau eines Sportboothafens unweit dieser Stelle hat das Verwaltungsgericht Koblenz jetzt einen herben Dämpfer verpasst. Es urteilte, ein entsprechender Beschluss der SGD Nord sei rechtswidrig. Foto: Archiv Rühle

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ihren Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Hafenprojekts Marina Weingarten bei Briedel (die RZ berichtete) juristisch um die Ohren gehauen. Dieser Beschluss sei „bereits formell rechtswidrig“, urteilten die Richter. Ihrer Ansicht nach hat die SGD Nord ihre Entscheidungskompetenz überschritten. Der Beschluss bezieht sich nämlich nicht nur auf das Hafenbecken und dessen Ufer, sondern auch auf eine Hafenpromenade, eine Liegewiese und Parkplätze, die von Besuchern eines im Hinterland geplanten Ferienparks genutzt werden sollen. Diese fielen aber klar in die Planungshoheit der Kommunen. Schon deshalb gaben die Richter zwei Klagen gegen den besagten Beschluss statt. Sie verweisen jedoch auch auf weitere Planungsdefizite.

Lesezeit: 2 Minuten
Der SGD Nord fehlt es in Teilen „an der erforderlichen Ermächtigung zur Planfeststellung“, heißt es im Urteil des Verwaltungsgerichts. „Die Grenze der Befugnisse endet am Gewässerstreifen“, hatte der Vorsitzende Richter Klaus Meier schon in einer mündlichen Verhandlung in Koblenz am 18. Mai betont. Hafenpromenade, Liegewiese und Parkplatz dürfen aus Sicht ...
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Der geplante Hafen und sein Umfeld

Das circa 50 Millionen Euro schwere Projekt Marina Weingarten umfasst einen Ferienpark mit 200 Wohneinheiten am Fuße des Barls zwischen Zell und Briedel. Der dazugehörige Sportboothafen sieht circa 130 Liegeplätze in zwei unterschiedlich großen Hafenbecken vor. Diese Hafenbecken haben eine Gesamtfläche von 22.000 Quadratmetern und sollen von der Mosel aus über eine 90 Meter lange Zufahrt erschlossen werden.

Eine in drei Stufen terrassenförmig angelegte Kaimauer befindet sich laut Plan 10 Meter über dem Wasserspiegel des Hafens und dient auf einer Länge von 100 Metern als Hafenpromenade. Vorgesehen sind zudem ein Anleger für Tagesgäste, eine schwimmende Hafenmeisterei, eine Liegewiese, ein Slipanlage sowie ein Parkplatz für 104 Fahrzeuge. dad

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