Bickenbach/Schnellbach. Der Streit um die Windräder von Bickenbach dauert seit Langem an. Unter anderem waren gegen die Baugenehmigung für das zuletzt diskutierte einzelne Windrad Dutzende Widersprüche bei der Kreisverwaltung eingegangen. Aktuell ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord dazu aufgefordert, eine neue Begutachtung des Lärms vorzunehmen.
Nach dem Spruch des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz, das im August einen Baustopp aufgehoben hat, ist die lange juristische Gegenwehr betroffener Bürger vorerst zum Erliegen gekommen. Zahlreiche Bürger, die privat Widerspruch gegen die Genehmigung des Windrades eingelegt hatten, haben diesen zurückgenommen. Wie die Schnellbacher Ortsvorsteherin Dagmar Pera erläutert, ist die Kritik „nach wie vor unverändert“ – sowohl bezüglich der Genehmigung als auch mit Blick auf verschiedene Vorgänge vor Ort bis hin zum Vorwurf möglicher illegaler Entsorgungen im Rahmen von Bodenverfüllungen. Fakt ist aber auch: Für eine umfangreichere juristische Gegenwehr fehlen den Bürgern schlicht die Mittel.
Pera skizziert, dass allein durch die beiden Eilverfahren beim Verwaltungsgericht und beim OVG für die letztlich unterlegenen Kläger Kosten in Höhe von rund 15.000 Euro aufgelaufen sind. Allein aus diesem Grund hätten die Bürger ihre Widersprüche gegen die Genehmigung zurückgenommen. Denn der Weg in ein sogenanntes Hauptsacheverfahren, also der Weg in ein vertieftes Klageverfahren, hätte neue Kosten bedeutet, die wohl den Rahmen des Machbaren bei Weitem gesprengt hätten. Nicht umsonst freuen sich die Schnellbacher über potenzielle Spender, die im Nachgang der Auseinandersetzung mithelfen, die finanzielle Situation zu verbessern.
Inhaltlich setzen die Kritiker auf einen Vorstoß des Beltheimer Bürgermeisters Uwe Hammes. Dieser hat Ende Oktober eine Schallimmissionsmessung in Schnellbach „an mehreren Stellen im Ort“ bei der SGD Nord beantragt, „von einem neutralen Gutachter“. Hammes fordert explizit einen Experten, der nicht „für Investoren tätig war“. Hintergrund der Forderung nach einem Gutachten sind neue Erkenntnisse beim Thema Lärm.
Hammes verweist auf die Arbeit der Länderarbeitsgruppe Immission, die darauf schließen lasse, dass die bei Windkraftgenehmigungen durchweg herangezogene Richtlinie „TA Lärm“ neu zu bewerten sei. Die SGD solle in Schnellbach aus diesem Grund eine neue Analyse vornehmen, fordert der Bürgermeister. Eine Antwort der SGD liegt bislang nicht vor. Volker Boch