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Rhein-Hunsrück

Bis zum letzten Tag illegale Waffen abgegeben

Markus Rüdesheim ist bei der Kreisverwaltung für die Bereiche Jagd und Waffen zuständig. Er war nicht nur für das Einsammeln der Waffen verantwortlich, unter seiner Regie werden die abgegeben Pistolen und Gewehre auch unschädlich gemacht. Foto: Werner Dupuis
Markus Rüdesheim ist bei der Kreisverwaltung für die Bereiche Jagd und Waffen zuständig. Er war nicht nur für das Einsammeln der Waffen verantwortlich, unter seiner Regie werden die abgegeben Pistolen und Gewehre auch unschädlich gemacht. Foto: Werner Dupuis

Der größte Schwung Waffen kam kurz vor Schluss bei der Kreisverwaltung und der Polizei an. Ein Jahr lang konnten in Deutschland illegale Waffen straffrei bei den Behörden abgeben werden. Auch im Rhein-Hunsrück-Kreis haben die Menschen davon Gebrauch gemacht. Am vergangenen Wochenende endete die Frist für die sogenannte Waffenamnestie.

Lesezeit: 2 Minuten
In Simmern registrierte die Kreisverwaltung in dieser Zeit insgesamt 41 Waffenabgaben. „87 Prozent der Waffen wurden im Monat Juni abgegeben, also im letzten Monat vor Ablauf der Frist“, teilte die Kreisverwaltung auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Abgeliefert wurden überwiegend Kurzwaffen (Revolver und Pistolen). Aber auch zu rund einem Viertel Langwaffen ...
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Wer darf überhaupt eine Waffe besitzen und welche Strafen drohen bei Verstößen?

10.848 Waffen sind im Rhein-Hunsrück-Kreis angemeldet. Die Besitzer benötigen dafür eine amtliche Genehmigung. Voraussetzungen für eine solche waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung, bei der vor allem die geistige und körperliche Gesundheit überprüft wird. Die waffenrechtliche Erlaubnis allein berechtigt zum Besitz, nicht aber zum Führen einer Waffe. Dafür ist zusätzlich noch ein Waffenschein erforderlich. Für eine waffenrechtliche Erlaubnis müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie einen Waffenschrank besitzen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zusätzlich müssen eine Sachkundeschulung absolviert und ein tatsächliches Bedürfnis nachgewiesen werden. Ein Bedürfnis haben etwa Jäger und Sportschützen. Bei Jägern wird eine legale Schusswaffe anerkannt, die zu Jagd-, Schuss- oder Übungszwecken dient. Sportschützen müssen mindestens ein Jahr lang Mitglied in einem Schützenverein sein, der zu einem anerkannten Schießsportverband gehört. Eine bloße Mitgliedschaft reicht dabei nicht aus, sondern sie müssen regelmäßig an Übungen oder Wettkämpfen teilgenommen haben und das auch nachweisen. Damit soll verhindert werden, dass Menschen sich eine Waffe legal beschaffen, indem sie kurzfristig in einen Schützenverein eintreten. In regelmäßigen Abständen prüfen die zuständigen Behörden, ob weiter ein Bedürfnis zum Waffenbesitz besteht. Ist dies nicht der Fall, wird die Erlaubnis entzogen. Außerdem gibt es noch die Waffenbesitzergruppen der Erben und der sogenannten Altbesitzer. Letztere sind Personen, die bei Einführung des Waffengesetzes Anfang der 1970er-Jahre ihre bereits im Besitz befindlichen Waffen erstmals angemeldet haben. Wer ohne eine solche Genehmigung eine Waffe besitzt oder mit sich führt, begeht eine Straftat und es droht eine Geldstrafe, in schwereren Fällen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

bed

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