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Kratzenburg/Buchholz

Auflage des Verwaltungsgerichts: Fünf Riesenräder bei Kratzenburg müssen nachts ruhen

Am Ortsausgang von Buchholz Richtung Oppenhausen fällt der Blick auf alle neun Windräder im Kratzenburger Staatsforst, die zwischen 970 und 1200 Meter von Buchholz entfernt sind. Fünf Anlagen müssen nachts stillstehen, hat das Verwaltungsgericht jetzt entschieden und damit den ursprünglichen Zustand nach der immissionsrechtlichen Genehmigung wiederhergestellt.  Foto: Suzanne Breitbach
Am Ortsausgang von Buchholz Richtung Oppenhausen fällt der Blick auf alle neun Windräder im Kratzenburger Staatsforst, die zwischen 970 und 1200 Meter von Buchholz entfernt sind. Fünf Anlagen müssen nachts stillstehen, hat das Verwaltungsgericht jetzt entschieden und damit den ursprünglichen Zustand nach der immissionsrechtlichen Genehmigung wiederhergestellt. Foto: Suzanne Breitbach

Sie gehören zu den umstrittensten Windrädern im gesamten Kreis: die im Staatsforst auf Kratzenburger Gemarkung, vor den Toren von Buchholz, mit einer Nabenhöhe von 143 und einer Gesamthöhe von 200 Metern weit über die Baumwipfel hinausragenden neun Riesenräder. Sie befinden sich knapp außerhalb des Rahmenbereiches des Unesco-Welterbes Oberes Mittelrheintal. In den Augen nicht weniger Zeitgenossen hätten die Anlagen dort, wo sie jetzt stehen, gar nicht gebaut werden dürfen, weil sie laut der vom Fachbüro Grontmij vorgelegten Sichtachsenstudie eine erhebliche visuelle Störung des Welterbes verursachen.

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Wegen dieser immer wieder vorgebrachten visuellen Zerstörung des Landschaftsbildes durch die Kratzenburger Windräder ist die akustische Störung, die von fünf der neun Windräder ausgeht, in der öffentlichen Wahrnehmung eher eine Randerscheinung. Die Kreisverwaltung hatte im Juli 2013 für die neun Windräder die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nur mit der Einschränkung erteilt, dass ...