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Limburg

Staatsanwälte lassen Tebartz-van Elst in Ruhe: „Innerkirchliche Angelegenheit“

Franz-Peter Tebartz-van Elst. 
Franz-Peter Tebartz-van Elst.  Foto: dpa

Kein Strafverfahren gegen den emeritierten Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Es werde kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, teilte die Staatsanwaltschaft Limburg am Mittwoch mit. Er habe gegen innerkirchliches Recht verstoßen – aber seine Verstöße seien Fälle, in denen die Strafjustiz nicht handeln dürfe.

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Es waren mehrere Strafanzeigen eingegangen: Nach den Berichten über die den Kosten und die Finanzierung des Limburger Bischofssitzes/ Diözesanzentrums St. Nikolaus vermuteten viele strafbares Verhalten bei dem früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Doch die Staatsanwaltschaft erklärt jetzt nach den Vorermittlungen: Sie sieht keinen Anfangsverdacht für Untreue. Entstandener Schaden sei ...