„Genug geschröpft“: Wirte werden bei Freiluft-Gebühren geschont
Von Marian Ristow
Gastronomen mit Außenbestuhlung können aufatmen: Die ursprünglich angedachte Erhöhung der Sondernutzungsgebühr für öffentliche Flächen ist vorerst vom Tisch – im wahrsten Sinne des Wortes.Foto: Marian Ristow
Wer künftig eine Veranstaltung auf einem der öffentlichen Plätze der Stadt Bad Kreuznach durchführen möchte kann darauf hoffen, dass dafür keine Platzmiete fällig wird. Der Hauptausschuss stellte am Montag die Weichen, dass Festivitäten und Veranstaltungen, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen, von der Entrichtung der Sondernutzungsgebühr für öffentlichen Straßen befreit werden.
Lesezeit: 2 Minuten
Das soll für Events gelten, die entweder unter der Schirmherrschaft der Oberbürgermeisterin stehen, die zum Zweck der „erhöhten Frequentierung der Innenstadt“ durchgeführt werden oder die nachweisbar nicht zur Gewinnmaximierung abgehalten werden. Damit sind vor allem die Veranstaltungen von Zusammenschlüssen wie Pro City oder Meine Stadt Bad Kreuznach gemeint.
Werden Gastronomen zur ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.