Welche Straßen Lahnsteins sind von der neuen Parkraumbewirtschaftung betroffen?
Für Kurzzeitparker: Marktplatz, Alleenring – Ostallee, Westallee, Südallee und Nordallee. Für Langzeitparker: Parkplätze am Rhein unterhalb der Rheinkrone, am KD-Anleger und am Martinschloss
Wie hoch werden die Gebühren fürs Parken sein? Gibt es Änderungen?
Es gibt keine Änderungen. Die Gebühren für die Kurzparker bleiben unverändert: 1 Euro/Stunde. Langzeitparkplätze: 2 Euro/Tag. Es ist weiterhin beabsichtigt, das kostenfreie Parken freitags ab 16 Uhr und samstags/sonntags ganztägig beizubehalten.
Gibt es auch in den neuen Bezirken die Möglichkeit des Kurzzeitparkens (Brötchentaste)?
Ja. Im Interesse der Kunden innerstädtischer Einzelhändler und Dienstleister ist das Kurzzeitparken bis 20 Minuten kostenfrei.
Gibt es noch unbewirtschaftete Parkplätze?
Ja, zum Beispiel am Hallenbad, an den Friedhöfen, auf dem Parkplatz hinter dem Martinschloss sowie Straßenrandparken im gesamten Stadtgebiet.
Gibt es Anwohnerparkausweise und was kosten sie?
Ja. Sie kosten 100 Euro/pro Jahr.
Wo sind Anwohnerparkausweise gültig?
Im bewirtschafteten Bereich sowie in den ausdrücklich für Anwohnerparken ausgewiesenen Straßen (Sauergasse, Langgasse, Im Flürchen, Mittelstraße, Wilhelmstraße, Gymnasialstraße). Der Anwohnerparkausweis gilt in der „eigenen“ und den unmittelbar angrenzenden Straßen. kr