Plus
Betzdorf

Sperrung in Betzdorf: Polizei kontrolliert das Durchfahrtsverbot an Unterführung

Die Bahnunterführung in Betzdorf ist nur in Richtung Hellerstraße befahrbar. Das wird oft missachtet. Das Durchfahrtverbot wird ignoriert. Die Polizei erhebt nun Bußgelder.  Foto: Markus Döring
Die Bahnunterführung in Betzdorf ist nur in Richtung Hellerstraße befahrbar. Das wird oft missachtet. Das Durchfahrtverbot wird ignoriert. Die Polizei erhebt nun Bußgelder. Foto: Markus Döring

Mit der Brückensperrung an der Steinerother Straße folgten auch Änderungen in der Verkehrsführung. Als ein neuralgischer Punkt erwies sich dabei die Bahnunterführung im Bereich Kirchstraße/Hellerstraße. Aus Richtung Kirchstraße kommend darf die Unterführung in Richtung Hellerstraße befahren werden. Umgekehrt ist das verboten. Die Beschilderung ist hier deutlich. Und im Vergleich zum Montag wurde die Stelle mit Barken noch einmal optimiert. Aber viele Autofahrer versuchen dennoch, diese Straße auch in umgekehrter Richtung als kurze Umleitung zu nutzen. Am Montag gab es da von der Polizei noch freundliche Hinweise, dass das so nicht geht. Die Autofahrer mussten im Bereich Gerberplatz wenden. Am Dienstag war die Polizei Betzdorf wieder vor Ort. Die Verstöße wurden geahndet. Am Nachmittag gab es gebührenpflichtige Verwarnungen. „Allein die Anwesenheit der Polizei bewegte etwa 70 Prozent der Verkehrsteilnehmer zum Wenden und wieder in Richtung Post davon zu fahren“, heißt es im Polizeibericht.

Lesezeit: 1 Minute
Eine beachtliche Anzahl von 30 Verkehrsteilnehmern missachteten das Durchfahrtsverbot innerhalb von zwei Stunden und wurden mit einem Bußgeld von jeweils 20 Euro belegt. Dabei fiel auch ein 41-Jähriger Pkw-Fahrer auf, welcher nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Für das Verhalten der Verkehrsteilnehmer hält sich das Verständnis der Polizei in Grenzen, da ...