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Westerwald

Zu Weihnachten in die Kirche – aber wie? Das sind die Corona-Regeln für Gottesdienste

Weihnachten unter Corona-Bedingungen: Auch in diesem Jahr müssen Christen beider Konfessionen Einschränkungen hinnehmen.
Weihnachten unter Corona-Bedingungen: Auch in diesem Jahr müssen Christen beider Konfessionen Einschränkungen hinnehmen. Foto: Dekanat

Neue Corona-Regeln gelten seit dem 4. Dezember in Hessen und Rheinland-Pfalz. Sie betreffen natürlich auch das kirchliche Leben im Westerwald und sorgen bei nicht wenigen für Verwirrung. Im Interview spricht Domkapitular Georg Franz über die neuen Regelungen. Er ist Personaldezernent und leitet seit Beginn der Pandemie den Arbeitsstab Corona im Bistum Limburg.

Lesezeit: 3 Minuten
  Was müssen Gläubige tun, wenn sie einen Gottesdienst oder eine kirchliche Veranstaltung besuchen wollen? Bei Gottesdiensten gilt im Bistum Limburg flächendeckend die sogenannte 3G-Regelung. Beim Besuch eines Gottesdienstes muss also ein Impfnachweis, ein gültiger Genesenennachweis oder ein Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Gerade das Vorlegen ...
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So positionieren sich EKHN und das Dekanat im Rahmen der Corona-Regeln

Der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) unterstützt die Kirchengemeinden im Dekanat Westerwald mit Empfehlungen zur Umsetzung der Landesverordnung.

Dafür gibt es seit Beginn der Pandemie eine Sonderseite im Internet (ekhn.de/corona) mit Informationen, praktischen Hinweisen, Vorlagen für Hygienerichtlinien und anderen Formularen.Generell gelten die Empfehlungen des Krisenstabes auch für das Dekanat Westerwald und seine Kirchengemeinden.

„Das Dekanat Westerwald schreibt den Kirchengemeinden jedoch nicht vor, wie die Vorgaben umzusetzen sind, das handeln diese autark, erläutert Sabine Hammann-Gonschorek, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Volle Kirchen sind in Corona-Zeiten keine Option. Im Westerwald werden daher viele Kirchengemeinden nach draußen ausweichen. Gleich mehrere Gemeinden wollen den Heiligen Abend als weihnachtliche Wanderung begehen oder sich gleich im Wald, auf dem Kirmesplatz oder im Pfarrgarten treffen. Mit Stand vom 17. Dezember empfiehlt der Krisenstab für die Dekanate in Rheinland-Pfalz:

Personen mit Erkältungssymptomen sind nicht einzulassen.

Als Impfnachweis gelten:

  • Digitaler Impfpass (CovPass oder Corona-Warn-App) auf dem Handy
  • Immunkarte
  • im gelben Impfpass ist das Datum der Impfung vermerkt, hier gilt es 12 Monate hoch zu rechnen. Der gelbe Impfpass ist besonders genau zu prüfen, um Fälschungen auszuschließen. Kopien dürfen nicht akzeptiert werden.

Alle Impfnachweise gelten 12 Monate lang, unabhängig vom verwendeten Impfstoff.

  • Personen, die mit ärztlichem Attest, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthalten muss, nachweisen, dass sie nicht geimpft werden können, benötigen statt des Impf- oder Genesenennachweis nur einen Schnelltest oder einen Selbsttest.
  • Ungeimpfte Kinder bis drei Monaten nach Vollendung des 12. Lebensjahrs werden geimpften Personen gleichgestellt.

Genesenennachweis:

  • Im Genesenennachweis ist das Gültigkeitsdatum angegeben. Kopien dürfen nicht akzeptiert werden. Der Genesenennachweis ist sechs Monate gültig.

Getestet:

  • Bürgertest/Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden – digital oder in Papierform zulässig
  • Selbsttest, muss vor dem Eingang von der Person selbst durchgeführt werden und vom Veranstalter überprüft werden.
  • Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) nachweisen können, müssen bei 2G+-Veranstaltungen keinen zusätzlichen Testnachweis erbringen.

Minderjährige:

  • Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder unterliegen nicht der Testpflicht.

Ausweisdokument:

  • In Rheinland-Pfalz müssen alle Personen über 16 Jahren ein amtliches Ausweisdokument vorlegen.

Maskenpflicht:

  • Bei allen kirchlichen Angeboten in geschlossenen Räumen herrscht durchgängig Maskenpflicht.
  • Personen, die mit ärztlichem Attest nachweisen, dass sie von der Maskenpflicht befreit sind, darf ebenfalls Zutritt gewährt werden
  • Kinder bis sechs Jahre müssen keine Maske tragen.
Corona-Virus in Rheinland-Pfalz
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