Wegen Andenken vor Gericht: Patrone kommt Ex-Soldat teuer zu stehen
Von Michael Wenzel
Foto: dpa
Als Souvenir an seine Bundeswehrzeit hatte ein heute 39-jähriger ehemaliger Zeitsoldat eine Leuchtspurpatrone vom Kaliber 5,56 x 45 Millimeter von einem Auslandseinsatz mit nach Hause gebracht. Dieses Erinnerungsstück holte ihn jetzt unerwartet ein: Weil ein Schöffengericht in Montabaur darin einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sah, verurteilte es den Mann zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. Und der Ex-Soldat kam noch mit einem blauen Auge davon: Das Gericht gelangte zur Überzeugung, dass es sich „nur“ um einen minderschweren Fall handelte und sah von der Verhängung einer Bewährungsstrafe ab.
Lesezeit: 2 Minuten
Die Patrone 5,56 mal 45 Millimeter ist eine bei den Armeen der NATO weitverbreitete Munition für Sturmgewehre. Solch eine Patrone hatte der 39-Jährige, der in den Jahren von 1999 bis 2007 seinen Dienst als Zeitsoldat versah, zur Erinnerung in seinem Gepäck aus einem Auslandseinsatz mitgebracht. „Ein großer Fehler“, wie er ...
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