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Rhein-Lahn

Kaum Hochzeitsglocken: Noch kein Ansturm auf Ehe für alle

Von Dagmar Schweickert
Gleichgeschlechtliche Eheschließungen: Noch ist die Nachfrage bei den Standesämtern im Kreis gering. Foto: dpa
Gleichgeschlechtliche Eheschließungen: Noch ist die Nachfrage bei den Standesämtern im Kreis gering. Foto: dpa

Die Ehe für alle ist beschlossen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird festgeschrieben, dass auch schwule und lesbische Paare heiraten können. Die ersten Ehen von Homosexuellen sollen ab dem 1. Oktober geschlossen werden können.

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In dem neu gefassten Paragraf 1353 des BGB heißt es künftig: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Bislang können schwule und lesbische Paare lediglich eine eingetragene Partnerschaft eingehen, die in vielen Bereichen – etwa bei der Einkommensteuer – eine Gleichstellung mit der Ehe ...