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Rhein-Lahn
Kaum Hochzeitsglocken: Noch kein Ansturm auf Ehe für alle
Gleichgeschlechtliche Eheschließungen: Noch ist die Nachfrage bei den Standesämtern im Kreis gering. Foto: dpa
In dem neu gefassten Paragraf 1353 des BGB heißt es künftig: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Bislang können schwule und lesbische Paare lediglich eine eingetragene Partnerschaft eingehen, die in vielen Bereichen – etwa bei der Einkommensteuer – eine Gleichstellung mit der Ehe ...