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Kamp-Bornhofen
Für Sanierung des Freibadgebäudes: Innenminister Roger Lewentz überreicht Förderbescheid
Allerdings ist die Gemeinde beim Freibad vorsteuerabzugsberechtigt, sodass hier die Nettokosten von 220.440 Euro gelten und sie die Mehrwertsteuer in Höhe von 41.883,60 Euro vom Finanzamt zurückerhält. Nicht förderfähig sind die anteiligen Kosten für den Eintritts- und Kioskbereich in Höhe von netto 39.910 Euro. Da die Gemeinde diesen Bereich verpachtet ...