Bund gibt Geld, Land baut

Auch wenn Träger der Straßenbaulast für die Bundesfernstraßen der Bund ist, obliegen Planung und Umsetzung von Vorhaben dem Land. Über die Bereitstellung der Mittel entscheidet der Bund allein.

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Welche Straßen ausgebaut werden, wird mit dem Bundesverkehrswegeplan und auf der Grundlage des Bedarfsplans sowie der finanziellen Vorgaben des Bundeshaushalts in Bauprogrammen festgelegt.