In wenigen Wochen geht es los, dann können auch im Nassauer Land Äpfel und Birnen geerntet werden. Doch Vorsicht – Streuobstwiesen sind oftmals in Privatbesitz. Das Obst darf daher nur mit Erlaubnis gepflückt werden.Foto: Johannes Koenig
Lecker sehen sie aus, gesund sind sie auch und zudem nachhaltig, schließlich kommen sie direkt aus der Natur. Dennoch gilt: Pflücken verboten! Jedenfalls, wenn ein Schild nicht ausdrücklich was anderes ausweist. Die Rede ist von den vielen Streuobstwiesen im Nassauer Land, die für manche Spaziergänger eine schier unüberwindbare Versuchung darstellen – sehr zum Ärger manches Obstbaumbesitzers. Entsprechend ausdrucksstark können die Formulierungen auf manchen Verbotsschildern am Wegesrand ausfallen.
Lesezeit: 3 Minuten
Wie aber sieht die Situation im Diezer Raum aus? „Grundsätzlich gibt es in der Verbandsgemeinde keine öffentlichen Streuobstwiesen“, sagt Christoph Hannappel vom Diezer Ordnungsamt. „Das Pflücken wäre, wenn überhaupt, Diebstahl und somit Aufgabe der Polizei. Das Ordnungsamt kontrolliert das nicht und stellt deshalb auch keine Bußgeldbescheide aus.“
In Sachen Obstbäume ist ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.