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Diez

Verhandlung ohne Angeklagten: Geschwänzter Prozesstermin bleibt nicht ohne Folgen

Von Lore Spies
Foto: dpa/Symbolfoto

Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwangsläufig auch Verhandlungsfähigkeit. Dieser Erkenntnis wird sich ein wegen Diebstahls angeklagter Mann, der die Ladung zu „seinem“ Verhandlungstermin bewusst ignorierte, nicht verschließen können. Denn ihm stehen nun eine amtsärztliche Untersuchung sowie eine polizeiliche Vorführung ins Haus.

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Zwei Mal hatte er beantragt, den beim Amtsgericht Diez angesetzten Verhandlungstermin vor dem Strafrichter aufzuheben. Zur Begründung hatte er auf seine schwere Erkrankung verwiesen, eine chronische obstruktive Lungenerkrankung, die sich im höchsten Stadium befinden soll (COPD 4). Zuletzt hatte er dazu eine vorerst bis Mitte September befristete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Richter Martin ...