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Rhein-Lahn

Nach Wildunfall: So wird Fallwild ordnungsgemäß „entsorgt“

Von Dagmar Schweickert
Dieses Reh ist bei einem Unfall nahe Dörnberg-Hütte in der Verbandsgemeinde Diez tödlich verletzt worden. Der zuständige Jagdausübungsberechtigte eignete es sich an und führte es der sachgemäßen Entsorgung zu.
Dieses Reh ist bei einem Unfall nahe Dörnberg-Hütte in der Verbandsgemeinde Diez tödlich verletzt worden. Der zuständige Jagdausübungsberechtigte eignete es sich an und führte es der sachgemäßen Entsorgung zu. Foto: Volker Stade

Vor Kurzem hat unsere Zeitung darüber berichtet, was hilft, Wildunfälle im Frühling zu vermeiden und wie man sich verhalten soll, wenn es doch zum Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist. Ein Leser hat darauf hingewiesen, dass es auch wichtig sei, darauf hinzuweisen, was nach dem Unfall mit dem Kadaver geschieht.

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Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat dazu den Leitfaden LF 124 veröffentlicht: „Entsorgung von gefallenem Wild, welches nicht an Ort und Stelle verbleiben kann (Fallwild)“. Darin werden Vorgehensweise und Zuständigkeiten erläutert. Unter anderem wird erklärt: „Das Recht, sich außerhalb von befriedeten Bezirken Fallwild, das dem Jagdrecht unterliegt, anzueignen, steht ausschließlich dem Jagdausübungsberechtigten zu.“ Der ...