Diez

Geldstrafe wegen gekappter Leitungen verhängt

Mit einem für fast alle Zeugen überraschenden Schuldspruch endete ein Verfahren vor dem Diezer Amtsgericht. Ein 42-Jähriger wurde dort wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt, obwohl nicht nur der Verteidiger, sondern auch der Staatsanwalt Freispruch gefordert hatten.

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Diez – Mit einem für fast alle Zeugen überraschenden Schuldspruch endete ein Verfahren vor dem Diezer Amtsgericht. Ein 42-Jähriger wurde dort wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt, obwohl nicht nur der Verteidiger, sondern auch der Staatsanwalt Freispruch gefordert hatten.

Der Angeklagte muss nun 20 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen. Dem 42-Jährigen wurde vorgeworfen, dass er zum Ende seiner Pachtzeit ein Lokal beschädigt hinterlassen haben soll. Dabei sollen Strom- und Verbindungsleitungen für die Schankanlage gekappt worden sein.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der Donnerstagausgabe der Rhein-Lahn-Zeitung.