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Katzenelnbogen

Fusion Aar-Einrich: Geteilte Stube, getrennte Arbeit und sieben Listen für den Rat

Von Dagmar Schweickert
Die Abteilungen der bisherigen Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen werden bereits neu stationiert. Auch die Mitarbeiter arbeiten teilweise in neuen Räumen. Doch noch finden die Verwaltungsakte klar nach dem bisherigen Zugehörigkeitsbereich getrennt statt. Foto: VG Katzenelnbogen
Die Abteilungen der bisherigen Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen werden bereits neu stationiert. Auch die Mitarbeiter arbeiten teilweise in neuen Räumen. Doch noch finden die Verwaltungsakte klar nach dem bisherigen Zugehörigkeitsbereich getrennt statt. Foto: VG Katzenelnbogen

Katzenelnbogen/Hahnstätten. Ob nun Gerücht oder Anekdote: Dem Katzenelnbogener Verbandsgemeindebürgermeister Harald Gemmer war es wichtig, klar Schiff zu machen mit einem Thema, das Karl-Werner Jüngst kürzlich im Hahnstättener VG-Rat zur Sprache gebracht hatte: Jüngst hatte bezweifelt, dass ein Verwaltungsakt wie etwa ein Gebührenbescheid der VG Hahnstätten, der in Katzenelnbogen erlassen werde, rechtverbindlich sei. Deshalb betonte Gemmer nun, als er über den aktuellen Stand der Fusion der Verbandsgemeinden Katzenelnbogen und Hahnstätten berichtete, die schon jetzt vorbereitet wird: „Die beiden Verbandsgemeinden werden aktuell noch getrennt verwaltet. Lediglich die Mitarbeiter werden allmählich schon unterschiedlich stationiert.“

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Jüngst hatte damit argumentiert, dass der Sitz der VG Hahnstätten bis zum Datum der Fusion am 1. Juli Hahnstätten sei – auch wenn einzelne Abteilungen jetzt schon nach Katzenelnbogen übersiedelten. „Und das liegt ja nicht einmal in der VG Hahnstätten“, so Jüngst. Harald Gemmer erläuterte nun, dass manche Abteilungen momentan vom ...