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Für den Bruder nicht die Wahrheit gesagt: Darum ließ sich eine 24-Jährige vor Gericht zu einer Falschaussage hinreißen

Von Andreas Galonska
Foto: dpa/Symbolfoto

„Waren meine Belehrungen, dass die Wahrheit gesagt werden muss, nicht eindringlich genug?“, wollte Richter Martin Böhm von einer jungen Frau wissen, die der Falschaussage bezichtigt wurde. Zu Beginn einer Vernehmung von Zeugen weist der Richter deutlich darauf hin, dass nur das gesagt werden soll, woran sich die Zeugen noch erinnern können. Dabei darf nichts weggelassen oder hinzugedichtet werden.

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Trotzdem landete eine 24-Jährige nun vor dem Kadi, weil sie in einer vorherigen Verhandlung, bei der es um eine Schlägerei ging, bei der Biergläser eingesetzt wurden, ihrem Bruder mit ihrer Aussage bekundete, dass er nur einen Plastikbecher in der Hand gehalten haben soll. Das stellte sich als nicht richtig heraus, ...