Die Angeklagte am 25. Januar 2012 in einem Verhandlungsraum im Landgericht in Limburg. Der Bundesgerichtshof wies ihre Revision gegen ein Urteil des Landgerichts als unbegründet ab.Foto: Fredrik von Erichsen/dpa
Wegen Tötung ihrer drei Kinder muss eine Frau aus Hessen eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Der Bundesgerichtshof wies ihre Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Limburg als unbegründet ab: Die Karlsruher Richter bestätigten, dass es beim dritten Kind kein Totschlag, sondern Mord aus Heimtücke war.
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„Sie fühlte sich durch das Schreien des Kindes gestört und hat es abgeschaltet wie ein Radio", sagte ein Limburger Richter im Juni vergangenen Jahres zu der Tötung des dritten Kindes. Die Frau aus der hessischen Gemeinde Villmar gestand, dass sie ihre drei neugeborenen Kinder von 2004 bis 2009 mit Tüchern ...
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