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Bad Kreuznach
Neues Gutachten zum Kreuznacher Jugendamt liegt vor: Weder Stadt noch Land können über Abgabe befinden
Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage wäre dies „unzulässig“ – „und hat deshalb auch nicht auf Antrag der Stadt oder bei nicht mehr gegebener Leistungsfähigkeit zu erfolgen“. Zu diesem Ergebnis kommt das neue, 42 Seiten umfassende Rechtsgutachten, das das rheinland-pfälzische Ministerium für Familien, Frauen, Jugend, Information und Verbraucherschutz im April in Auftrag ...