Anfang November hat die Leiterin des Rechtsamts, Friederike Münzenberg, einen Änderungsbescheid zu den im Mai 2018 veröffentlichen Nebenbestimmungen veröffentlicht. Damit wurde der Beschwerde des Windkraftprojektierers Baywa r.e. für die Windpark Pferdsfeld GmbH zur Höhe der zu leistenden Kompensationszahlungen in Teilen entsprochen.
Während die Kreisverwaltung ursprünglich 1,02 Millionen Euro für den Bau von sieben Windkraftanlagen des Typs Vesta V 126 veranschlagt hatte, wollte Baywa nur 537.000 Euro zahlen. Nachdem sich aufgrund neuer Berechnungsgrundlagen die Forderungen des Kreises verringerten, wurden die Ersatzleistungen für den Eingriff ins Landschaftsbild auf 679.608 Euro festgel
egt. Diese Summe ist spätestens sechs Monate nach Abschluss der Baumaßnahmen an die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz zu zahlen. In diesem Zusammenhang hat die Kreisverwaltung die vom Verwaltungsgericht monierte Konkretisierung des Maßnahmenkatalogs für den Rotmilanschutz aufgenommen.
Da eine Gefahr für Rotmilane erst entstehen könne, wenn die Anlagen in Betrieb gehen, werden Schutzmaßnahmen erst ab dem Baubeginn fällig. sig