Bad Kreuznach/Baumholder

In Baumholder auf eigene Mutter eingestochen: Prozess gegen 32-Jährigen beginnt

Justitia

Foto: DPA

Er hat sich Mitte Januar mit einem Taxi zu seiner Mutter nach Baumholder fahren lassen. Dort soll er dann nachts an der Wohnungstür geklingelt haben und ohne Vorwarnung auf die Frau eingestochen haben, als diese öffnete: Am Mittwoch, 6. Juli, beginnt um 13 Uhr vor dem Landgericht Bad Kreuznach der Prozess gegen einen 32 Jahre alten Mann aus Idar-Oberstein.

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Ihm wird nach der Attacke auf seine Mutter in Baumholder versuchter Mord in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung im Zustand der Schuldunfähigkeit vorgeworfen. Der bereits vorbestrafte Angeklagte befindet sich derzeit aufgrund eines gerichtlichen Unterbringungsbefehls in einer Klinik in Alzey. Er soll seit mehreren Jahren an einer paranoiden Schizophrenie leiden.

Die mutmaßliche Tat hat der 32-Jährige laut Anklage mit einem Küchenmesser verübt, das eine Klingenlänge von 14 Zentimetern hatte. Durch den Stich soll der Mann seiner Mutter eine zwei Zentimeter lange und zwei Zentimeter tiefe oberflächliche Stichwunde am linken Unterarm zugefügt haben.

Bei dem Angriff soll der Angeklagte bewusst den Umstand ausgenutzt haben, dass seine Mutter nicht mit einem Angriff auf Leib und Leben gerechnet habe und sich daher nicht zur Wehr habe setzen können, teilt das Landgericht in der Ankündigung für die Verhandlung mit. Die Mutter des Angeklagten sei daraufhin in ihr Wohnzimmer gerannt und habe dort sich hinter ein Sofa geflüchtet. Der 32-Jährige soll der Frau dorthin gefolgt sein und sich zwischen das Sofa und den Wohnzimmertisch gestellt haben, wobei er weitere Stichbewegungen in Richtung der Mutter ausführte. Getroffen habe es sie dabei jedoch nicht.

Die Mutter des Angeklagten habe sodann laut nach Hilfe gerufen, was die beiden Söhne des Nachbarehepaars hörten. Sie seien durch die offene Tür in die Wohnung der Frau geeilt sein. Daraufhin habe der 32-Jährige die weitere Tatausführung aufgegeben und sein Messer auf den Boden geworfen.

Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei zur Tatzeit aufgrund eines im Rahmen seiner psychotischen Erkrankung bestehenden Wahnerlebens vollständig aufgehoben gewesen, teilt das Gericht weiter mit. red

Nach dem Prozessauftakt am Mittwoch sind für die beiden Freitage, 8. und 15. Juli, zwei weitere Fortsetzungstermine bestimmt worden.