Mit Beschluss vom 3. Januar 2011 hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass die Verbandsgemeinde Birkenfeld für ihre Ende November 2010 gegen den Landkreis erhobene Untätigkeitsklage keinerlei Anlass hatte und deshalb alleine die Kosten des von ihr ausgelösten Klageverfahrens zu tragen hat. „Im Zeitpunkt der Klageerhebung am 29. November 2010 war die begehrte landesplanerische Stellungnahme bereits erteilt, so dass das Verpflichtungsbegehren nicht mehr mit Rechtsschutzinteresse verfolgt werden konnte“, argumentiert das Gericht.
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Kreis Birkenfeld - Mit Beschluss vom 3. Januar 2011 hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass die Verbandsgemeinde Birkenfeld für ihre Ende November 2010 gegen den Landkreis erhobene Untätigkeitsklage keinerlei Anlass hatte und deshalb alleine die Kosten des von ihr ausgelösten Klageverfahrens zu tragen hat. "Im Zeitpunkt der Klageerhebung am 29. ...
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