Plus
Kreis Neuwied

Thema durch: Neuwieder Landrat kann Dienstwagen kostenlos nutzen

Die Dienstfahrzeugrichtlinie der Landesregierung gilt nun auch für den Neuwieder Landrat. Foto: dpa
Die Dienstfahrzeugrichtlinie der Landesregierung gilt nun auch für den Neuwieder Landrat. Foto: dpa

Die von Kreistagsmitglied Jochen Bülow (Die Linke) angestoßene Debatte um die Regelung zur Dienstwagennutzung für Landrat Achim Hallerbach und dem hauptamtlichen Beigeordneten Michael Mahlert ist jetzt beendet. Wie von Bülow bereits in einer Sitzung des Kreisausschusses im Frühjahr gefordert, hat das Gremium den zunächst nicht öffentlichen Beschluss in öffentlicher Sitzung noch einmal gefasst. Für Bülow war der erste Beschluss rechtswidrig, weil es keinen rechtlichen Grund gegeben habe, das Thema in eine nicht öffentliche Sitzung zu verbannen.

Lesezeit: 2 Minuten
Damit können die Kreisspitzen ihren Dienstwagen gemäß der sogenannten Dienstkraftfahrzeugrichtlinie der Landesregierung in Mainz nutzen. Heißt: Für regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle fallen keine Entgelte an. Hallerbach und Mahlert müssen erst dann bezahlen, wenn die Fahrten über die Entfernungsgrenze von 30 Kilometern hinausgehen. Bislang fand diese Richtlinie im Kreis ...