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Neuwied/Koblenz
Prozess um gefälschte Handtaschen: Neuwieder darf JVA trotz Haftstrafe verlassen
Landgericht Koblenz (Symbolfoto) Foto: picture alliance / dpa
Das Urteil: drei Jahre Haft wegen der gewerbsmäßigen, strafbaren Verletzung von Gemeinschaftsmarken. Es ging um Handtaschen der von Yves Saint Laurent, die der Angeklagte zwar bei einem ehemaligen Sub-Sub-Unternehmer des Nobelhauses in Auftrag gab, dabei war ihm aber bewusst, dass es sich nicht um autorisierte Originale handelte. Insgesamt 850 Taschen ...