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Kreis Neuwied
Entsorgungsnotstand: Kreis muss Annahme von Schaumdämmstoffen vorübergehend einstellen
Hintergrund ist eine Novelle der Abfallverzeichnisverordnung, wonach die betreffen Schaumstoffe, die mehr als 0,1 Prozent Hexabromcyclodecan (HBCD) enthalten, als gefährliche Abfälle gelten. Als solche dürfen sie nur noch über entsprechende Entsorgungsnachweise für lizenzierte Verbrennungsanlagen entsorgt werden, in denen der Schadstoff zuverlässig zerstört wird. Das teilt der zuständige Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach ...