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Cochem-Zell

174 Betriebe betroffen: Verseuchte Wurst verursacht viel Arbeit

Von Brigitte Meier
Dr Stefan Schwickart und Anja Toenneßen haben die vom Wurstskandal betroffenen Betriebe informiert.  Foto: Brigitte Meier
Dr Stefan Schwickart und Anja Toenneßen haben die vom Wurstskandal betroffenen Betriebe informiert. Foto: Brigitte Meier

Insgesamt 174 Betriebe im Kreis Cochem-Zell hatten von der Firma Wilke Waldecker Wurst- und Fleischwaren bezogen. Diese mussten entsorgt werden, weil in Produkten der inzwischen stillgelegten Fabrik gesundheitsgefährdende Listerien-Bakterien gefunden wurden. „Die Anzahl der betroffenen Betriebe ist aufgrund des großen Anteils an Gastronomie und Hotellerie im Kreis hoch“, erklärt Dr. Stefan Schwickert, der als Leiter des Kreisveterinäramtes für die Lebensmittelüberwachung zuständig ist.

Lesezeit: 2 Minuten
Die Behörde wurde vom Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz über die akute Gefährdung informiert. Gleichzeitig läutete das europäische Schnellwarnsystem (RASFF) die Rückrufaktion ein. Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Lebensmittelhersteller sowie der Groß- und Zwischenhändler, nicht sichere Waren sofort vom Markt zu nehmen. Außerdem sind sie verpflichtet, detaillierte Kunden- und Lieferlisten zu ...
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Hier gibt es Hilfe

Auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes Koblenz www.lua.rlp.de werden die Verbraucher über alle Rückrufaktionen informiert und vor gesundheitsschädlichen Lebensmitteln, Kosmetika, Spielsachen, Kleidung und anderen Gebrauchsgegenständen gewarnt. Zudem können sich Verbraucher bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschweren. Der erste Ansprechpartner über Reklamationen sollte der entsprechende Händler oder Gastronom sein. Wenn dies jedoch nicht weiterführt, nehmen die zuständigen Kreisverwaltungen und Ordnungsämter Beschwerden entgegen. Diese veranlassen dann die Entnahme von Proben, die ans Landesuntersuchungsamt geschickt werden. Wenn durch den Verzehr von Lebensmitteln gesundheitliche Beschwerden auftreten, muss ein Arzt aufgesucht werden. In diesen Fällen kann möglicherweise auch das Gesundheitsamt eingeschaltet werden. Kosten entstehen den Verbrauchern nicht.

Infos unter www.lua.rlp.de

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