Kreis Altenkirchen

Zu viele Corona-Fälle: Gesundheitsamt informiert jetzt alternativ über PCR-Befunde

Wegen der Vielzahl von Omikron-Fällen geht das Gesundheitsamt bei der Benachrichtigung neue Wege.
Wegen der Vielzahl von Omikron-Fällen geht das Gesundheitsamt bei der Benachrichtigung neue Wege. Foto: dpa/Symbolfoto

Angesichts der Vielzahl der neuen Fälle im Zuge der Omikron-Welle können viele Gesundheitsämter derzeit nicht mehr alle positiv getesteten Personen telefonisch benachrichtigen. Stattdessen sendet das Gesundheitsamt des Kreises Altenkirchen den infizierten Personen, deren PCR-Befunde der Behörde übermittelt wurden, unaufgefordert die Isolationsbescheinigung zu. Das geht aus einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung hervor.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Nach der Absonderungsverordnung ist dann jede Corona-positive Person verpflichtet, sich ab dem Tag der Testung selbstständig und unaufgefordert für zehn Tage in Isolation zu begeben. Dies gilt auch für Personen, die per Schnelltest von einer anerkannten Teststelle positiv getestet wurden. Diese sind demnach aufgefordert, sich selbstständig um einen PCR-Testtermin zur Bestätigung des Befundes zu kümmern. Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben.

Ausgenommen davon sind diejenigen, die geboostert, frisch geimpft (bis drei Monate nach Zweitimpfung) oder genesen (bis drei Monate danach) sind und auch geimpfte Genesene. Infizierte Personen werden zudem gebeten, ihre Kontaktpersonen unmittelbar selbst zu informieren. Die Informationen, wer zum Beispiel als Kontaktperson gilt, wie lange eine Absonderung läuft oder aber wie diese vorzeitig beendet werden kann („Freitesten“), ist anschaulich und einfach verständlich auf www.corona.rlp.de zusammengefasst.

Zur Erläuterung: Absonderung bedeutet, sich von anderen Personen zum Schutze der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor ansteckenden Krankheiten fernzuhalten. Absonderung umfasst Quarantäne bei Verdacht auf eine Infektion und Isolation bei bestätigter Infektion mit dem Coronavirus.

Damit auch die Kontaktpersonen im Sinne der Absonderungsverordnung ihre entsprechenden Quarantänebescheinigungen erhalten, sind die Infizierten angehalten, die Kontaktpersonen per E-Mail an corona-hotline@kreis-ak.de zu melden. Die Meldung muss Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum und möglichst Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie das Datum des letzten Kontaktes enthalten. Unvollständige Meldungen können nicht bearbeitet werden. Bei individuellen medizinischen Fragen sollen sich Betroffene an ihren Hausarzt wenden.