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Altenkirchen

Notwehr oder brutaler Angriff? Kneipenschlägerei landet vor Gericht

Von Michael Fenstermacher
Justitia-Statue vor blauem Himmel
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

4 Uhr an einem Sonntagmorgen in einer Kneipe im Raum Altenkirchen: Der Wirt und seine letzten Gäste haben seit Stunden reichlich dem Alkohol zugesprochen, als Streit entsteht. Es bleibt nicht bei Worten, sondern plötzlich schlägt ein 46 Jahre alter Besucher dem Inhaber einen Bierkrug gegen die linke Schläfe. Mit einer Platzwunde muss er im Krankenhaus ambulant behandelt werden. So hat die Polizei und infolge dessen auch die Rhein-Zeitung über einen Vorfall im vergangenen Sommer berichtet, und auch die Staatsanwaltschaft glaubt bislang an diese Version.

Lesezeit: 3 Minuten
Ob sich die Schlägerei aber tatsächlich so abgespielt hat, ist nun Gegenstand eines Prozesses am Amtsgericht Altenkirchen. Der inzwischen 47-jährige Beschuldigte ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Doch die Beweisaufnahme kann Richter Volker Kindler am ersten Verhandlungstag noch nicht abschließen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft und auch Kindler erhoffen sich wichtige Erkenntnisse ...
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Gefährliche Körperverletzung

Sollte das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass der Angeklagte mit einem Glas zugeschlagen hat, könnte sich das aufs Strafmaß auswirken. Denn damit wäre der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) erfüllt, für den die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs eines der möglichen Wesensmerkmale ist. Auf gefährliche Körperverletzung steht eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten, während eine einfache Körperverletzung auch mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Auf gefährliche Körperverletzung steht eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten, während eine einfache Körperverletzung auch mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

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