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Koblenz/Mudersbach

Nach Hammer-Attacke auf Mudersbacher Kirmes: Angeklagte muss nun nicht in die „Geschlossene“

Von Thomas Krämer

Es stand viel auf dem Spiel für die 65-jährige Angeklagte vor dem Landgericht Koblenz. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der Tat – einer versuchten schweren Körperverletzung, die die Frau wohl im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat – die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie beantragt. Die Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Thorsten Bonin entsprach diesem Antrag gestern indes nicht.

Lesezeit: 2 Minuten
Was war passiert? Die 65-Jährige hatte im Oktober 2018 die Kirmes in Mudersbach besucht. Laut Aussage von Zeugen tanzte sie dort zuerst, dann aber griff sie sich plötzlich den Hammer eines ausstellenden Dachdeckers, schwang ihn über ihrem Kopf und lief auf eine Gruppe Kinder zu, die vor einem Fahrgeschäft warteten. ...