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Kreis Ahrweiler

Beim Sterben helfen: Rechtliches rund um die Sterbehilfe

Sterbehilfe - Intensivstation
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt über mehrere Klagen zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Foto: Patrick Seeger/Illustration

Die Fragen sind brandaktuell: Wenn schwer kranke Menschen sterben wollen, darf man ihnen dann dabei helfen? Und darf man Suizidhilfe als Dienstleistung anbieten? Sein Urteil darüber verkündet das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar. Der Bonner Rechtswissenschaftler und Kriminologe Torsten Verrel befasst sich seit vielen Jahren mit dem Thema und spricht am Mittwoch, 4. März, um 18 Uhr im stationären Hospiz im Ahrtal in Bad Neuenahr-Ahrweiler bei der Hospiz-Stiftung Rhein-Ahr-Eifel zum Thema „Beim Sterben helfen. Rechtliches rund um die Sterbehilfe“. Ein Interview mit Verrel:

Lesezeit: 3 Minuten
Erst einmal zur Klärung zweier Begriffe, die in der Diskussion immer wieder auftauchen: Was genau ist eigentlich „assistierter Suizid“? Und „Tötung auf Verlangen“? Bei dem Suizid wird die unmittelbar todbringende Handlung vom Suizidenten selbst vorgenommen, zu der eine andere Person nur eine Hilfestellung leistet etwa durch die Beschaffung von Suizidmitteln. Die ...