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Koblenz

Gedämpftes Weihnachtsgeschäft: Koblenzer Händler erwarten hohe Einbußen

Von Peter Karges
Wer ein Einzelhandelsgeschäft betritt, muss den Nachweis erbringen, dass er geimpft oder genesen ist. Bei den meisten Händlern und Kunden stößt diese Regelung auf Verständnis.  Foto: picture alliance/dpa
Wer ein Einzelhandelsgeschäft betritt, muss den Nachweis erbringen, dass er geimpft oder genesen ist. Bei den meisten Händlern und Kunden stößt diese Regelung auf Verständnis. Foto: picture alliance/dpa

Wo bis vor Kurzem Kunden mit der Frage „Kann ich Ihnen helfen?“ empfangen wurden, ist neuerdings zunächst die Frage nach einem Impfausweis zu hören, bevor die eigentliche Kundenberatung beginnt. Der Grund: In Einzelhandelsgeschäften gilt bis auf wenige Sparten wie Buchhandel, Lebensmittel oder Drogerien neuerdings die 2G-Regel. Nur wer geimpft oder genesen ist, darf ein Geschäft betreten.

Lesezeit: 2 Minuten
Mitten im Weihnachtsgeschäft, der wichtigsten Jahreszeit des Handels, hat eine solche Maßnahme sicherlich einen negativen Einfluss auf den Umsatz. Umgesetzt wird die 2G-Regel vom Einzelhandel jedoch sehr penibel, wie ein Spaziergang durch die Innenstadt zeigt. So darf man die großen Kaufhäuser in der Löhrstraße nur noch betreten, wenn man am Eingang ...