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Koblenz

Amokdrohung an der BBS: Wie Schulen auf solche Situationen vorbereitet sind

Von Doris Schneider

Eine Amokdrohung hat Montagmorgen das Berufsschulzentrum in der Beatusstraße lahmgelegt. Im Nachhinein sieht die Polizei keinen Hinweis auf eine echte Bedrohungslage, so Claudia Müller von der Pressestelle der Polizei auf Anfrage der Rhein-Zeitung. Aber woher soll man das vorher wissen? Gegen den unbekannten Schreiber des Zettels wird nun ermittelt.

Lesezeit: 3 Minuten
Es ist kurz vor 7 Uhr am Morgen. Der Hausmeister leert den Briefkasten – und verständigt die Polizei. Denn im Kasten hat er einen Din-A-4-Zettel gefunden, auf dem mit verstellter Schrift ein Amoklauf an der Schule für diesen Montag angekündigt wird, berichtet Eveline Dziendziol, Pressesprecherin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die ...
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Welche Strafe droht dem Briefeschreiber?

Die Polizei ermittelt gegen Unbekannt. Denn eine Amoklaufandrohung, wie sie am Montag übrigens nicht nur am Koblenzer Berufsschulzentrum, sondern auch an einer Volksschule in Augsburg erfolgte, ist alles andere als ein Dumme-Jungen-oder-Mädchen-Streich:

Gegen den Briefeschreiber wird nun ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 126 des Strafgesetzbuches eingeleitet, erklärt Claudia Müller von der Polizei. Denn er hat nach dem Verständnis der Polizei den öffentlichen Frieden durch die Androhung einer Straftat gestört. Dafür kann er mit einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belegt werden.

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