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Andernach/Koblenz

Übergriffe in der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach: 49-Jähriger muss nicht in Sicherungsverwahrung

Viel blieb am Schluss von den Vorwürfen gegen einen 49-Jährigen nicht übrig, der auf einer geschlossenen Station der Rhein-Mosel-Fachklinik (RMF) in Andernach körperlich und sexuell übergriffig geworden sein soll.

Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Mitarbeiterin Yvonne Stock Der als schuldunfähig geltende Mann kann in der RMF bleiben und muss nicht zur Sicherungsverwahrung ins Nettegut eingewiesen werden. Das hat das Landgericht im Sicherungsverfahren entschieden. Nur drei von neun vorgetragenen Fällen aus den Jahren 2010 und 2011 sah das Landgericht Koblenz als erwiesen an. Das Problem ...