Das Angebot in Warenhäusern und Einkaufswelten ist verlockend. Doch einfach zugreifen, ohne die Waren an der Kasse zu bezahlen, sollte man nicht. Dies kann schwere Folgen nach sich ziehen. Eine 28-jährige Diebin kam am Andernacher Amtsgericht noch einmal mit einem blauen Auge davon. Laut Staatsanwalt hatte die junge Frau aus Mendig im Juli in einer Andernacher Einkaufswelt eine Haarkur eingesteckt und sich einfach am Obststand bedient. Sie nahm ein Paket Trauben und aß sie während ihres „Einkaufsbummels“ im Geschäft auf. An der Kasse bezahlte sie weder das Pflegemittel noch die Früchte. Doch der Ladendetektiv hatte aufgepasst. Jetzt ist die Diebin vom Amtsgericht Andernach zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
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Andernach - Das Angebot in Warenhäusern und Einkaufswelten ist verlockend. Doch einfach zugreifen, ohne die Waren an der Kasse zu bezahlen, sollte man nicht. Dies kann schwere Folgen nach sich ziehen. Eine 28-jährige Diebin kam am Andernacher Amtsgericht noch einmal mit einem blauen Auge davon. Laut ...
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